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Rechtliches

Vertrag über die Auftragsverarbeitung

Fassung 1.1, Stand 12. Oktober 2026. Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO für die Anwendung unter app.kleinunternehmer-online.de.

Vertragsparteien

Auftraggeber (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Der Kunde, der mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag über die Nutzung der Anwendung schließt. Maßgeblich sind die Angaben, die er bei der Registrierung gemacht und im Unternehmensprofil seines Mandanten hinterlegt hat. Mitteilungen nach diesem Vertrag gehen an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse.

Auftragsverarbeiter (im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO)

Jörg Zimmer
Zimmer – Softwareentwicklung
Erkrather Str. 15
42781 Haan
E-Mail: kontakt@kleinunternehmer-online.de

Präambel

Der Auftraggeber nutzt die Web-Anwendung kleinunternehmer-online des Auftragsverarbeiters auf Grundlage des Nutzungsvertrags, also der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fassung 1.1). Dabei verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten, die der Auftraggeber in die Anwendung einstellt, ausschließlich in dessen Auftrag. Dieser Vertrag regelt diese Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Für die Daten, die der Auftragsverarbeiter zur Begründung und Durchführung des Nutzungsvertrags selbst verarbeitet — Registrierungs-, Konto-, Anmelde- und Abrechnungsdaten der Benutzer des Auftraggebers —, ist er eigener Verantwortlicher. Diese Verarbeitung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags; sie ist in der Datenschutzerklärung für die Anwendung beschrieben.

§ 1 Gegenstand, Dauer und Weisungsgebundenheit

  1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
  2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verarbeitung in einem Drittland findet nur in dem in Anlage 3 genannten Fall und nur mit der dort beschriebenen Grundlage statt.
  3. Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags einschließlich einer unentgeltlichen Testphase. Er endet mit dessen Beendigung, ohne dass es einer eigenen Kündigung bedarf; die Pflichten aus § 9 bestehen darüber hinaus fort.
  4. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers. Der Nutzungsvertrag, dieser Vertrag mit seinen Anlagen und die Bedienung der Anwendung durch die Benutzer des Auftraggebers sind die Weisung; ergänzende Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform an die oben genannte E-Mail-Adresse.
  5. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und darf ihre Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen.

§ 2 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter

  1. verarbeitet die Daten nur zu den in Anlage 1 genannten Zwecken und nutzt sie nicht für eigene Zwecke; insbesondere findet keine Auswertung für Produktentwicklung oder Werbung und kein Training von KI-Modellen mit diesen Daten statt;
  2. sichert zu, dass die Verarbeitung ausschließlich durch Personen erfolgt, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und über die einschlägigen Pflichten des Datenschutzrechts unterrichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, 32 Abs. 4 DSGVO). Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus. Zum Stand dieses Vertrags erfolgt die Verarbeitung ausschließlich durch den Auftragsverarbeiter selbst; weiteres Personal wird nicht eingesetzt;
  3. trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO entsprechend Anlage 2 und hält sie während der Vertragslaufzeit auf einem gleichwertigen oder besseren Stand;
  4. berichtigt, löscht oder sperrt Daten nur nach Weisung des Auftraggebers, soweit nicht eine Rechtspflicht oder § 9 etwas anderes bestimmt;
  5. unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO — insbesondere bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und bei Meldungen an Aufsichtsbehörden — soweit dies dem Auftragsverarbeiter mit angemessenem Aufwand möglich ist;
  6. stellt dem Auftraggeber die Angaben zur Verfügung, die dieser für sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten benötigt;
  7. hat keinen Datenschutzbeauftragten bestellt; die Voraussetzungen des § 38 BDSG liegen nicht vor. Ansprechpartner für Datenschutzfragen ist der oben genannte Auftragsverarbeiter selbst.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich (Art. 24, 5 Abs. 2 DSGVO). Er stellt insbesondere sicher, dass er die Daten, die er in die Anwendung einstellt, verarbeiten und dem Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung überlassen darf.
  2. Der Auftraggeber verwaltet die Benutzer seines Mandanten selbst, richtet für jede Person ein eigenes Konto ein, vergibt Rechte nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und entzieht sie unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Er behandelt Zugangsdaten vertraulich.
  3. Der Auftraggeber teilt dem Auftragsverarbeiter unverzüglich mit, wenn er in dessen Verantwortungsbereich einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften feststellt.
  4. Der Auftraggeber hält die E-Mail-Adresse im Unternehmensprofil seines Mandanten aktuell, damit ihn Mitteilungen nach diesem Vertrag erreichen.

§ 4 Betroffenenrechte

  1. Anfragen betroffener Personen richten sich an den Auftraggeber. Erreicht eine solche Anfrage den Auftragsverarbeiter, beantwortet er sie nicht selbst, sondern leitet sie unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
  2. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit im Rahmen des technisch Möglichen. Die Anwendung stellt dafür Export- und Bearbeitungsfunktionen bereit, mit denen der Auftraggeber die Anträge in der Regel selbst erfüllen kann.
  3. Verlangt der Auftraggeber eine Unterstützung, die über die Funktionen der Anwendung hinausgeht, wird der Aufwand nach Zeit vergütet, soweit die Unterstützungspflicht nicht ohnehin aus Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO folgt.

§ 5 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

  1. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Auftraggeber jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, in Textform an die im Unternehmensprofil hinterlegte E-Mail-Adresse.
  2. Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art des Vorfalls, Zeitpunkt der Feststellung, betroffene Datenkategorien und ihren ungefähren Umfang, wahrscheinliche Folgen sowie die getroffenen und vorgeschlagenen Maßnahmen. Fehlende Angaben werden nachgereicht, sobald sie vorliegen.
  3. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und die Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO) obliegen dem Auftraggeber; der Auftragsverarbeiter unterstützt ihn dabei.

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

  1. Der Auftragsverarbeiter darf weitere Auftragsverarbeiter nur mit Genehmigung des Auftraggebers einsetzen. Die in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragnehmer sind genehmigt.
  2. Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen weiteren Unterauftragnehmer einzusetzen oder einen bestehenden auszutauschen, teilt er dies dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen aus einem wichtigen, datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht er, darf er den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der geplanten Änderung kündigen, wenn die Leistung ohne den Unterauftragnehmer nicht erbracht werden kann.
  3. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet jeden Unterauftragnehmer auf Datenschutzpflichten, die den in diesem Vertrag vereinbarten entsprechen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), und bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
  4. Keine Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Vorschrift sind Nebenleistungen, bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht vorgesehen und nach den Umständen nicht zu erwarten ist — etwa Telekommunikationsleistungen oder Wartung an Hardware, an der keine Daten des Auftraggebers verarbeitet werden.

§ 7 Kontrollrechte

  1. Der Auftraggeber darf die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen. Der Auftragsverarbeiter weist die Maßnahmen aus Anlage 2 auf Anfrage nach — durch Auskunft in Textform, durch geeignete Nachweise oder, wenn dies zur Feststellung nicht ausreicht, durch eine Kontrolle vor Ort.
  2. Kontrollen vor Ort werden mit angemessener Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen angekündigt, finden während der üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Sie erfolgen höchstens einmal je Kalenderjahr, es sei denn, ein besonderer Anlass besteht — insbesondere eine Verletzung nach § 5 oder eine Anordnung einer Aufsichtsbehörde.
  3. Für Kontrollen, die über die Auskunft in Textform hinausgehen und nicht durch einen besonderen Anlass veranlasst sind, kann der Auftragsverarbeiter den Aufwand nach Zeit in Rechnung stellen.
  4. Der Auftragsverarbeiter kann verlangen, dass Personen, die eine Kontrolle durchführen, zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu ihm stehen.

§ 8 Haftung

  1. Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO.
  2. Im Verhältnis der Parteien gelten im Übrigen die Haftungsregelungen des Nutzungsvertrags. Sie beschränken die Ansprüche betroffener Personen und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden nicht.

§ 9 Beendigung, Rückgabe und Löschung

  1. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags bleibt der Datenbestand 30 Tage zum Export bereit. Der Auftraggeber ist gehalten, seinen Bestand innerhalb dieser Frist mit den Exportfunktionen der Anwendung zu sichern.
  2. Nach Ablauf der Frist löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten Daten einschließlich der Belegdateien. Eine Übergabe des Bestands in einem anderen Format als den Exportformaten der Anwendung ist gesondert zu vereinbaren.
  3. Für einen Testzugang, der nicht gebucht wird, gilt abweichend § 5 Absatz 5 des Nutzungsvertrags: Nach der Testphase bleibt der Bestand 30 Tage schreibgeschützt zum Lesen und Export bereit. Danach wird der Zugang gesperrt und die Löschung per E-Mail angekündigt; 14 Tage nach der Ankündigung löscht der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten Daten einschließlich der Belegdateien, ohne dass es einer weiteren Weisung bedarf.
  4. Die Löschung wird dem Auftraggeber auf Anfrage in Textform bestätigt.
  5. Sicherungskopien werden nicht einzeln bereinigt; sie werden mit dem Ablauf ihres Aufbewahrungszyklus überschrieben. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine Löschung im laufenden Bestand daher erst mit dem Ablauf der Sicherungen vollständig wirkt. Die Dauer ergibt sich aus Anlage 2.
  6. Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für deren Aufbewahrung den Auftragsverarbeiter eine Rechtspflicht trifft — insbesondere die Abrechnungsunterlagen des Nutzungsvertrags. Für diese Daten bestehen die Pflichten dieses Vertrags fort, solange sie aufbewahrt werden.

§ 10 Abschluss in elektronischer Form

  1. Dieser Vertrag wird in einem elektronischen Format im Sinne des Art. 28 Abs. 9 DSGVO geschlossen. Der Auftraggeber nimmt ihn bei der Registrierung und bei der Buchung in der Anwendung an, indem er das Kontrollkästchen zur Annahme von AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag anhakt und das Formular absendet. Die Annahme bei der Registrierung wird mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse wirksam.
  2. Der Auftragsverarbeiter speichert zu jedem Mandanten die angenommene Fassung dieses Vertrags und den Zeitpunkt der Annahme und weist sie dem Auftraggeber auf Anfrage nach.
  3. Bei einem von Hand eingerichteten Zugang kann dieser Vertrag stattdessen in Textform geschlossen werden.
  4. Die jeweils gültige Fassung ist unter kleinunternehmer-online.de/av-vertrag abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Textform. Für die Mitteilung einer neuen Fassung gilt § 15 des Nutzungsvertrags.
  2. Weichen Regelungen dieses Vertrags von Regelungen des Nutzungsvertrags ab, gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betreffen.
  3. Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Anlage 1 — Gegenstand, Art, Zweck, Daten und betroffene Personen

Gegenstand und Zweck

Bereitstellung und Betrieb der Web-Anwendung kleinunternehmer-online für den Auftraggeber: Erstellen, Versenden und Verwalten von Angeboten und Ausgangsrechnungen einschließlich E-Rechnungen nach EN 16931, Verwaltung von Kunden, Erfassen und Archivieren von Ausgaben und Eingangsbelegen, Führen von Anlagegütern, Zeiterfassung sowie Auswertung und Export der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Art der Verarbeitung

Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln (E-Mail-Versand an vom Auftraggeber bestimmte Empfänger), Bereitstellen zum Abruf, Sichern, Einschränken und Löschen — durchgeführt automatisiert in der Anwendung, veranlasst durch die Benutzer des Auftraggebers.

Kategorien betroffener Personen

  • Kunden des Auftraggebers und deren Ansprechpartner, einschließlich Einzelunternehmer und natürlicher Personen als Rechnungsempfänger
  • Lieferanten und Dienstleister des Auftraggebers, soweit sie auf Eingangsbelegen erscheinen
  • Ansprechpartner bei öffentlichen Auftraggebern (Leitweg-ID-Verfahren)
  • Beschäftigte und Mitarbeitende des Auftraggebers, soweit sie Zeiten erfassen oder auf Belegen erscheinen
  • Steuerberaterin oder Steuerberater des Auftraggebers, soweit als Empfänger eines Exports oder als Zugang erfasst

Kategorien personenbezogener Daten

  • Stammdaten: Name, Firma, Anschrift, Kundennummer
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Vertrags- und Abrechnungsdaten: Angebote, Rechnungen und ihre Positionen, Leistungsbeschreibungen und Leistungszeiträume, Beträge, Zahlungsziele, Zahlungseingänge, Mahnstände
  • Steuer- und Identifikationsmerkmale: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer, Leitweg-ID
  • Bankdaten: IBAN und Kontoinhaber, soweit auf Rechnungen oder Belegen enthalten
  • Belegdaten: hochgeladene Eingangsbelege als Datei sowie die daraus erfassten Angaben; deren Inhalt bestimmt der Auftraggeber
  • Zeitdaten: erfasste Zeiten mit Projekt, Beschreibung und erfassender Person
  • Kommunikationsdaten: Empfänger, Betreff, Zeitpunkt und Status der aus der Anwendung versandten Nachrichten
  • Protokolldaten: Zeitpunkt, Benutzer und Art fachlicher Vorgänge im Mandanten des Auftraggebers

Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die Anwendung sieht keine Felder dafür vor; der Auftraggeber stellt keine solchen Daten ein. Belegdateien sind hiervon nicht ausgenommen — der Auftraggeber prüft vor dem Hochladen, dass ein Beleg keine Daten dieser Kategorien enthält.

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Stand: 12. Oktober 2026. Die Anlage beschreibt den tatsächlichen Betrieb; sie wird bei Änderungen fortgeschrieben.

Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a)

  • Alle Verbindungen zur Anwendung sind mit TLS verschlüsselt; unverschlüsselte Aufrufe werden auf die verschlüsselte Adresse umgeleitet.
  • Passwörter werden nicht gespeichert, sondern nur als Hash nach dem Verfahren Argon2id. Dasselbe gilt für Wiederherstellungscodes der Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Das TOTP-Geheimnis der Zwei-Faktor-Authentifizierung und ein hinterlegtes Passwort für einen eigenen Mailserver des Auftraggebers liegen verschlüsselt in der Datenbank. Die Schlüssel sind voneinander getrennt und liegen ausschließlich in der Umgebung des Betriebs, nicht im Quellcode.
  • Der Inhalt einer Push-Meldung ist nach dem Web-Push-Verfahren Ende-zu-Ende verschlüsselt; der beteiligte Push-Dienst kann ihn nicht lesen (Anlage 3).

Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b)

  • Zutritt: Die Server stehen in einem verschlossenen Bereich, zu dem nur der Auftragsverarbeiter Zutritt hat.
  • Zugang: Anmeldung mit Benutzername und Passwort, auf Wunsch mit erzwungener Zwei-Faktor-Authentifizierung je Mandant. Konten werden nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen zeitweise gesperrt. Sitzungen laufen ab und lassen sich für einen Benutzer zentral entwerten. Administrative Zugänge zum Server bestehen nur über SSH mit Schlüsselauthentifizierung.
  • Registrierung: Ein Mandant entsteht erst, wenn die E-Mail-Adresse über einen einmal verwendbaren Link bestätigt ist; vom Link wird nur ein Hash gespeichert. Das Registrierungsformular ist durch ein selbst betriebenes Captcha und eine Begrenzung der Aufrufe gegen automatisierte Anmeldungen geschützt.
  • Zugriff: Rollen und Rechte je Benutzer; jeder Datenzugriff der Anwendung ist technisch auf den Mandanten des angemeldeten Benutzers eingeschränkt. Ein Zugriff über Mandantengrenzen ist über die Anwendung nicht möglich.
  • Trennung: Die Daten aller Mandanten liegen in einer Datenbank, jeder Datensatz ist einem Mandanten zugeordnet und jede Abfrage ist auf ihn begrenzt. Produktion und Entwicklung sind getrennt; Entwicklung arbeitet nicht mit Echtdaten.
  • Die Datenbank ist von außen nicht erreichbar; sie ist nur aus dem Netz der Anwendung selbst und über einen lokalen Wartungszugang ansprechbar.
  • Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten allein; weiteres Personal ist nicht eingesetzt. Kommt Personal hinzu, wird es vorher zur Vertraulichkeit verpflichtet und unterrichtet.

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b)

  • Weitergabe: Versand aus der Anwendung über TLS-gesicherte Mailverbindungen. Ein Datenträgertransport findet nicht statt.
  • Eingabe: Fachliche Vorgänge werden mit Benutzer, Zeitpunkt und Art in einem Tätigkeitsprotokoll festgehalten. Ausgestellte Rechnungen werden als unveränderlicher Stand festgeschrieben; Änderungen erfolgen durch Storno und Neuausstellung.
  • Die Belegablage ist write-once: eine hochgeladene Datei wird nicht überschrieben und von der Anwendung nicht gelöscht.
  • Datenbankzugriffe erfolgen ausschließlich mit parametrisierten Anweisungen.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b)

  • Nächtlicher Abzug der Datenbank in einem Zustand eines Zeitpunkts; es werden die letzten 5 Stände vorgehalten, ältere überschrieben. Die Belegablage liegt in einem eigenen Datenträger und ist Teil der Sicherung des Servers.
  • Überwachung der Dienste durch Healthchecks, automatischer Neustart eines ausgefallenen Dienstes.
  • Schutz gegen Stromausfall und Überspannung, Brandschutz am Standort.

Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c)

  • Die Wiederherstellung erfolgt aus dem letzten Abzug der Datenbank und dem Datenträger der Ablage. Das Verfahren ist dokumentiert und wird jährlich erprobt.

Verfahren zur Überprüfung und Bewertung (Art. 32 Abs. 1 lit. d)

  • Sicherheitsaktualisierungen der Container-Abbilder und des Betriebssystems werden regelmäßig eingespielt.
  • Der Quellcode wird gegen feste Regelwerke für Code, Architektur und Oberfläche geprüft; die Prüfung läuft bei jeder Änderung automatisiert.
  • Vor dem Start im Echtbetrieb verweigert die Anwendung den Dienst, wenn ein Geheimnis auf einem Entwicklungswert steht oder zu kurz ist.
  • Auftragsverarbeitung: dieser Vertrag, Weisungen in Textform, Verzeichnis der im Auftrag durchgeführten Verarbeitungen nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.

Protokollierung

  • Die Oberfläche protokolliert Aufrufe ohne IP-Adresse. Die Anwendung protokolliert zusätzlich die aufrufende Adresse; hinter dem Reverse Proxy ist das dessen interne Adresse.
  • Der Reverse Proxy führt ein Zugriffsprotokoll mit IP-Adressen. Aufbewahrung: 30 Tage.
  • Container-Protokolle werden rotiert und dabei überschrieben.

Anlage 3 — Genehmigte Unterauftragnehmer

Stand: 12. Oktober 2026.

Der Betrieb der Anwendung erfolgt vollständig auf eigener Infrastruktur des Auftragsverarbeiters in Deutschland. Ein Hoster, ein Content-Delivery-Network, ein Analysedienst, ein Sicherungsdienst und ein Zahlungsdienstleister sind nicht eingebunden. Auch der Mailserver für den Versand aus der Anwendung und das Captcha des Registrierungsformulars laufen auf derselben Infrastruktur.

Genehmigt ist damit ausschließlich:

UnterauftragnehmerLeistungOrt der VerarbeitungGrundlage
Push-Dienst des vom Benutzer verwendeten Browsers (je nach Browser Google Ireland Ltd./Google LLC, Mozilla Corporation, Apple Inc./Apple Distribution International, Microsoft Ireland Operations Ltd.)Zustellung von Push-Meldungen an die Geräte der Benutzer des AuftraggebersEU und Vereinigte StaatenEinwilligung des jeweiligen Benutzers; Inhalt der Meldung Ende-zu-Ende verschlüsselt

Hinweise dazu:

  1. Der Dienst wird nur eingebunden, wenn ein Benutzer des Auftraggebers Push-Meldungen in seinem Profil einschaltet. Ohne Einschalten wird kein Abonnement gespeichert und nichts übermittelt.
  2. Der Dienst erhält die Geräteadresse des Abonnements und die verschlüsselte Meldung. Den Inhalt kann er nicht lesen; er erfährt jedoch, dass und wann eine Meldung an ein Gerät gesandt wurde.
  3. Der Browser des Benutzers bestimmt den Dienst. Der Auftragsverarbeiter kann ihn nicht auswählen und den Übermittlungsweg nicht auf die EU beschränken. Wer diese Übermittlung nicht möchte, lässt Push-Meldungen ausgeschaltet; die Anwendung ist ohne sie vollständig nutzbar.
  4. Nutzt kein Benutzer des Auftraggebers Push-Meldungen, bestehen keine Unterauftragsverhältnisse.

Fassung 1.1, Stand 12. Oktober 2026.