E-Rechnung
Empfangen müssen Sie. Ausstellen dürfen Sie.
Die E-Rechnungspflicht wird für Kleinunternehmer regelmäßig strenger erzählt, als sie ist. Die beiden Richtungen sind rechtlich völlig unterschiedlich geregelt.
Die Formate
Ein Datenmodell, zwei Verpackungen.
XRechnung und ZUGFeRD sind keine Konkurrenten, sondern zwei Erscheinungsformen derselben europäischen Norm. Beide setzen auf dem Profil EN 16931 auf.
- EN 16931Die europäische Norm für die semantische Beschreibung einer Rechnung. Sie legt fest, welche Angabe welche Bedeutung hat — etwa
BT-10für die Leitweg-ID oderBT-121für den Grund der Steuerbefreiung. - XRechnungReines XML, in Deutschland der Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für Menschen nicht direkt lesbar, für Software eindeutig.
- ZUGFeRDEin PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Der Empfänger sieht ein normales Rechnungs-PDF, seine Software liest die strukturierten Daten aus derselben Datei.
- Leitweg-IDDie Adresse des Rechnungsempfängers im Behördennetz. Ohne sie wird eine XRechnung an einen öffentlichen Auftraggeber abgewiesen — deshalb steht sie am Kunden, nicht an der einzelnen Rechnung.
- SteuerbefreiungEine E-Rechnung ohne Umsatzsteuer braucht eine ausdrückliche Begründung. Der § 19-Hinweis ist damit nicht nur Fußzeilentext, sondern ein Pflichtfeld im Datensatz.
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