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Fragen und Antworten

Was Sie zu Recht wissen wollen.

Auch dort, wo die Antwort „noch offen“ lautet. Das ist die ehrlichere Variante als eine erfundene Zahl.

Was kostet es?

Das ist noch nicht entschieden. Tarife, Bezahlung und Selbstregistrierung sind der letzte Ausbauschritt, nicht der erste — solange kein Preis feststeht, wird hier auch keiner behauptet.

Wann kann ich es nutzen?

Es gibt kein Startdatum. Der Umfang der ersten Stufe ist als Anforderung durchgeschrieben, die Umsetzung läuft. Wer auf der Warteliste steht, bekommt eine Nachricht, sobald es etwas zu sehen gibt.

Für wen ist das gedacht?

Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Nebengewerbe, die nach § 19 UStG abrechnen: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, kein Vorsteuerabzug, Gewinnermittlung per EÜR.

Nicht gedacht für Buchhaltungsbüros, für Steuerkanzleien als Hauptnutzer oder für Unternehmen mit doppelter Buchführung.

Ersetzt das den Steuerberater?

Nein, und das ist keine Bescheidenheit, sondern der Zuschnitt. Das Tool erzeugt die EÜR und ein vollständiges Belegpaket. Die Steuererklärung, die Übermittlung an ELSTER und die Beurteilung von Sonderfällen bleiben beim Steuerberater.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Der § 19-Status wird je Kalenderjahr geführt, nicht als Schalter an der Firma. Ein Wechsel zur Regelbesteuerung lässt deshalb die Daten der Vorjahre unangetastet, und die Felder für Steuersatz und Steuerbetrag sind von Anfang an vorhanden.

Das Tool ist trotzdem für den Kleinunternehmerfall gebaut. Wer dauerhaft regelbesteuert ist, ist mit einem Programm für die Regelbesteuerung besser bedient.

Ist das GoBD-konform?

Die technischen Voraussetzungen sind Teil des Entwurfs: Rechnungsnummern werden erst beim Festschreiben vergeben und sind lückenlos, festgeschriebene Rechnungen sind unveränderlich, Korrekturen laufen über Storno und Korrekturrechnung, Belege werden mit Prüfsumme abgelegt und nicht überschrieben, Änderungen werden protokolliert.

GoBD-Konformität ist trotzdem keine Eigenschaft, die eine Software allein herstellen kann — sie hängt auch am Verfahren beim Anwender. Ein Zertifikat wird hier niemand versprechen.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. § 34a UStDV nimmt Kleinunternehmer davon dauerhaft aus; das PDF bleibt zulässig. Empfangen und verarbeiten müssen Sie E-Rechnungen dagegen seit dem 1. Januar 2025.

Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet, braucht die XRechnung trotzdem — deshalb ist die Ausstellung zuschaltbar.

Wo liegen meine Daten?

Diese Website läuft auf eigener Infrastruktur — siehe Datenschutzerklärung. Für das Tool selbst, also für Ihre Rechnungen und Belege, ist der Betriebsort noch nicht endgültig entschieden; vorgesehen ist ein Rechenzentrum in Deutschland. Sobald das feststeht, steht es hier.

Was schon feststeht: Belege werden nicht zur Texterkennung an Dritte weitergegeben, und es gibt keine Analyse-Dienste im Tool.

Kann mein Steuerberater direkt hineinsehen?

Ja. Rollen setzen sich je Mandant aus Einzelrechten zusammen, ein reiner Lesezugang für die Kanzlei ist damit abbildbar — ohne dass die Rolle „Steuerberater“ fest verdrahtet sein muss.

Komme ich an meine Daten wieder heraus?

Der Jahresexport ist ohnehin der Kern: PDF-Aufstellung, CSV und ein ZIP mit allen Belegen und Indexdatei. Ein vollständiger Datenexport bei Kündigung gehört zum letzten Ausbauschritt.

Gibt es eine App?

Nein. Es wird eine Web-Anwendung, die auf dem Telefon benutzbar ist. Eine eigene App würde Aufwand binden, der an anderer Stelle mehr bringt.

Warum noch ein Rechnungsprogramm?

Weil in den etablierten Programmen die Kleinunternehmerregelung eine Einstellung neben der Regelbesteuerung ist. Man bezahlt Umfang, den man nicht braucht, und klickt Felder weg, die leer bleiben. Hier ist der § 19-Fall der Ausgangszustand — und der Rest bewusst weggelassen.

Etwas Wichtiges fehlt? Fragen Sie nach — die Antwort landet dann hier.

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